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Recht & Organisation

Zertifizierter Verwalter: Was der Nachweis bedeutet

Seit der WEG-Reform gibt es die Möglichkeit, sich als Verwalter zertifizieren zu lassen. Der Nachweis soll Eigentümern zeigen, dass eine Verwaltung über geprüfte Fachkenntnisse verfügt. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Zertifizierung funktioniert und wann Eigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter haben.

Von VerwalterHeld Redaktion · Aktualisiert am 9.9.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Zertifizierter Verwalter wird, wer eine Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich ablegt.
  • Die Prüfungsinhalte sind in der Zertifizierte-Verwalter-Prüfungsverordnung geregelt.
  • Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG können Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen.
  • Bestimmte Berufsgruppen gelten kraft gesetzlicher Vermutung als zertifiziert, ohne die Prüfung ablegen zu müssen.

Was bedeutet „zertifizierter Verwalter“?

Mit der WEG-Reform wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Verwalter ihre Fachkunde durch eine Prüfung nachweisen. Wer diese Prüfung besteht, darf sich als „zertifizierter Verwalter“ bezeichnen. Ziel der Regelung ist es, Eigentümern eine objektivere Grundlage für die Beurteilung fachlicher Eignung an die Hand zu geben.

Die Zertifizierung ist keine Berufszulassung im engeren Sinn, sondern ein Qualifikationsnachweis. Auch ohne Zertifizierung darf grundsätzlich weiterhin als Verwalter tätig werden, wer die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Prüfung und rechtliche Grundlage

Die Einzelheiten der Prüfung regelt die Zertifizierte-Verwalter-Prüfungsverordnung. Sie legt fest, welche Themengebiete geprüft werden, wie die Prüfung organisatorisch abläuft und welche Stellen für die Durchführung zuständig sind. Die Prüfung wird üblicherweise vor einer Industrie- und Handelskammer abgelegt.

Zu den Prüfungsinhalten zählen typischerweise wohnungseigentumsrechtliche, betriebswirtschaftliche und technische Grundlagen der Immobilienverwaltung. Die Verordnung soll sicherstellen, dass die Prüfung bundesweit vergleichbare Anforderungen stellt.

Wer gilt bereits als zertifiziert?

Das Gesetz sieht Ausnahmen vor: Bestimmte Berufsgruppen, die bereits eine vergleichbare Qualifikation nachweisen, gelten kraft gesetzlicher Vermutung als zertifizierter Verwalter, ohne die gesonderte Prüfung ablegen zu müssen. Dazu zählen etwa Personen mit bestimmten kaufmännischen oder immobilienwirtschaftlichen Ausbildungsabschlüssen.

Wer sich als Eigentümer über den Status einer Verwaltung informieren möchte, kann sich die Zertifizierungsurkunde oder den entsprechenden Ausbildungsnachweis vorlegen lassen.

Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter

Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG kann jeder Wohnungseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt. Dieser Anspruch besteht nicht uneingeschränkt: Er greift insbesondere dann, wenn noch kein zertifizierter Verwalter bestellt ist und keine besonderen Umstände dagegensprechen.

Der Anspruch richtet sich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht gegen einzelne Miteigentümer. Kommt eine Gemeinschaft dem Verlangen nicht nach, kann dies im Einzelfall gerichtlich durchgesetzt werden.

  • Der Anspruch besteht gegenüber der Gemeinschaft, nicht gegenüber einzelnen Eigentümern.
  • Er greift typischerweise, solange noch kein zertifizierter Verwalter bestellt ist.
  • Kleinere Gemeinschaften mit Verwaltung durch einen Wohnungseigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein.

Bedeutung für die Verwalterauswahl

Für Eigentümergemeinschaften, die eine neue Verwaltung suchen, kann die Zertifizierung ein sinnvolles Auswahlkriterium sein, ersetzt aber keine eigene Prüfung von Referenzen, Haftpflichtversicherung und Vertragskonditionen. Die Zertifizierung sagt in erster Linie etwas über nachgewiesenes Grundlagenwissen aus, nicht über die Qualität der laufenden Betreuung.

In der Praxis lohnt es sich, die Zertifizierung als einen von mehreren Bausteinen der Verwalterauswahl zu betrachten und mit weiteren Kriterien wie Erreichbarkeit, Erfahrung und Transparenz der Kommunikation zu kombinieren.

Häufige Fragen

Muss jeder Verwalter zertifiziert sein?

Nein. Die Zertifizierung ist kein allgemeines Berufszulassungserfordernis. Verwalter dürfen grundsätzlich auch ohne Zertifizierung tätig sein, sofern die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wo wird die Prüfung zum zertifizierten Verwalter abgelegt?

Die Prüfung wird üblicherweise vor einer Industrie- und Handelskammer abgelegt. Die Einzelheiten regelt die Zertifizierte-Verwalter-Prüfungsverordnung.

Wer ist von der Prüfungspflicht ausgenommen?

Bestimmte Berufsgruppen mit vergleichbarer Qualifikation gelten kraft gesetzlicher Vermutung als zertifiziert, ohne die Prüfung ablegen zu müssen.

Können Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen?

Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch einzelner Eigentümer gegenüber der Gemeinschaft auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters.

Ersetzt die Zertifizierung eine eigene Prüfung der Verwaltung?

Nein. Die Zertifizierung ist ein sinnvoller Baustein bei der Auswahl, ersetzt aber nicht die Prüfung von Referenzen, Versicherungsnachweisen und Vertragskonditionen im Einzelfall.

Quellen und Datengrundlagen

Die regionalen Informationen auf dieser Seite wurden auf Basis der jeweils angegebenen öffentlich zugänglichen Quellen zusammengestellt.

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