Was bedeutet „zertifizierter Verwalter“?
Mit der WEG-Reform wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Verwalter ihre Fachkunde durch eine Prüfung nachweisen. Wer diese Prüfung besteht, darf sich als „zertifizierter Verwalter“ bezeichnen. Ziel der Regelung ist es, Eigentümern eine objektivere Grundlage für die Beurteilung fachlicher Eignung an die Hand zu geben.
Die Zertifizierung ist keine Berufszulassung im engeren Sinn, sondern ein Qualifikationsnachweis. Auch ohne Zertifizierung darf grundsätzlich weiterhin als Verwalter tätig werden, wer die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
