Bestellung und Vertrag: zwei getrennte Rechtsgeschäfte
Rechtlich sind die Bestellung zum Verwalter und der Verwaltervertrag zwei unterschiedliche Vorgänge. Die Bestellung ist ein organisationsrechtlicher Akt der Eigentümergemeinschaft, mit dem eine Person oder ein Unternehmen die Stellung als Verwalter erhält. Der Verwaltervertrag hingegen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der die konkreten Pflichten, die Vergütung und weitere Details regelt.
In der Praxis werden beide Beschlüsse meist in derselben Eigentümerversammlung gefasst und aufeinander abgestimmt. Für die Wirksamkeit reicht ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer aus; besondere Mehrheiten sind nach geltendem WEG-Recht nicht erforderlich.
