Beschlüsse als Grundlage des Wechsels
In einer WEG wird jede wesentliche Entscheidung zur Verwaltung durch Beschluss der Eigentümerversammlung getroffen. Für einen Wechsel sind in der Regel mehrere Beschlüsse relevant: die Abberufung des amtierenden Verwalters, gegebenenfalls die Kündigung des Verwaltervertrags aus wichtigem Grund sowie die Bestellung eines neuen Verwalters.
Diese Beschlüsse können in derselben Versammlung gefasst werden, wenn bereits ein Angebot für eine neue Verwaltung vorliegt, oder nacheinander, wenn die Suche erst im Anschluss beginnt.
